Manchmal gibt es Überraschungen oder Unwägbarkeiten im Leben, Situationen, die man im Vorfeld nicht kalkulieren kann. Solltest du an einem Training nicht teilnehmen können, so kannst du bei bestimmten Ursachen deine Teilnahmegebühr erstattet bekommen.
Welche Leistungen umfasst die Rücktrittversicherung?
1) Wir ersetzen den Ticketpreis bis zur Höhe der abgeschlossenen Versicherungssumme, wenn du von einem Versicherungsfall betroffen bist.
Wenn du nicht nur den Ticketpreis, sondern auch weitere Kosten, wie z. B. Hotelunterbringung, absichern möchtest, sprich uns an. Du erhältst ein individuelles Angebot.
2) Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn nach Beginn des Versicherungsschutzes ein versichertes Ereignis eintritt. Das versicherte Ereignis betrifft dich und du kannst aufgrund dessen nicht am Training teilnehmen.
Ein versichertes Ereignis ("Schlechtwetter" zählt nicht dazu) liegt vor...
2.1 bei einer unerwartet schweren Erkrankung
Info2.2 bei Tod.
2.3 bei einer schweren Unfallverletzung.
2.4 bei Schwangerschaft oder bei Komplikationen während der Schwangerschaft.
2.5 bei gebrochenen Prothesen.
2.6 bei gelockerten implantierten Gelenken.
2.7 wenn Sie eine Impfung nicht vertragen oder vertragen können.
2.8 wenn Sie Organe oder Gewebe (Lebendspende) im Rahmen des Transplantationsgesetzes spenden oder empfangen.
2.9 bei einem erheblichen Schaden von mindestens 2.500,00 EUR am Eigentum infolge von Feuer, Leitungswasserschäden, Elementarereignissen oder strafbaren Handlungen Dritter (z. B. Einbruchdiebstahl).
2.10 bei einer unerwarteten gerichtlichen Ladung. Dies gilt, wenn das zuständige Gericht die Veranstaltung nicht als Grund zur Verschiebung der Ladung akzeptiert.
2.11 bei einer Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit zum Vollzug der Adoption in die Veranstaltungszeit fällt.
2.12 bei einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber.
2.13 bei einer unerwarteten Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses von mindestens 15 Wochenstunden. Versichert ist auch die Tätigkeit
mit Mehraufwandsentschädigung (1-EUR-Job).
2.14 bei unerwarteter konjunkturbedingter Kurzarbeit, die zu einer Reduzierung Ihrer Arbeitszeit von mindestens 1 ½ Monaten führt (z. B. bei 3 Monaten um 50 % bzw. bei 6 Monaten um 25 %).